Wartungsverträge

Um Haftungsrisiken einzugrenzen ist der Hausbesitzer in der Pflicht, auch sein Dach regelmäßig warten zu lassen. (Urteil Bundesgerichtshof Az. VI ZR 176/92).


"Jeder Hausbesitzer ist zur Wartung seines Daches verpflichtet" Bundesrichter verurteilen Hausbesitzer zu mehr Sorgfalt!


Auch ein erst kürzlich saniertes Dach schützt nicht vor Regreßansprüchen. Diese Erfahrung mußte ein Hausbesitzer machen, der sich gegen die Schadensanforderung eines Nachbarn wehrte. Bei einem Sturm waren Dachteile seines Hauses abgelöst und in das benachbarte Gewächshaus einer Gärtnerei geschleudert worden.

Der Hausbesitzer sah keine Mitschuld seinerseits, da sein Dach erst drei Jahre zuvor umfassend saniert worden war. Ganz anderer Meinung waren da die Richter des Bundesgerichtshofs. In ihrem Urteil (Az. VI ZR 176/92 kamen Sie zu der Auffassung, dass jeder Bauherr eine Wartungspflicht habe. Selbst Sturmstärken von 12 bis 13 Beaufort stellten heute keine außergewöhnlichen Witterungseinfluß mehr da.

Demnach müsse dem Bauherrn bzw. einem ihm gleichgestellten Verwalter eine Verletzung der Sorgfaltspflicht entgegen gehalten werden, wodurch er zum Schadenersatz verpflichtet sei

Wird ein Gebäude regelmäßig - also auch nach einer umfassenden Sanierung oder der Neuerrichtung - einer regelmäßigen Wartung unterzogen, können Schäden rechtzeitig entdeckt und beseitigt werden, bevor sie größere Ausmaße annehmen.

Wer regelmäßig eine Wartung vornehmen läßt, ist frei von Regreßansprüchen.
Ein Beispiel: Durch ein abrutschendes Schneebrett auf dem Dach haben sich einige Dachziegel verschoben. Langsam und von innen noch unbemerkt kann nun Wasser in die Dämmung eindringen und die Sparren erreichen. Über einen längeren Zeitraum beginnt hier nun Schimmelbildung -ein Zersetzungsprozeß. Sind erst einmal dunkle Flecken an der Dachinnenseite zu sehen, wird eine aufwendige Reparatur unumgänglich. Darüber hinaus findet der nächste Sturm in den Spalten zwischen den verrutschten Ziegeln ideale Angriffspunke, um ganze Dachteile oder das komplette Dach abzuheben.

Eine vermeidbare Katastrophe. Denn im Zuge einer Wartung wären die fehlerhaften Ziegel leicht entdeckt und mit wenigen Handgriffen wieder an ihren Platz verlegt worden.

Die Dachdeckerei Stefan Petry aus Freinsheim bietet hierfür eine kostengünstige Lösung an.

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Dachdeckerei Stefan Petry

Am Sternes 2
67251 Freinsheim
Telefon 06353 / 43 44
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